Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB von 8Hz | Thomas Fröhlich
I. Allgemeines:
1. Geltung:
a) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Thomas Fröhlich | 8Hz (nachfolgend 8Hz) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
b) Die Bedingungen von 8Hz gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung durch 8Hz ausgeführt wird.
c) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.
2. Mängel:
a) Offensichtliche Mängel sind von Kunden unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Waren und Gegenstände sofort nach Übergabe und Erhalt eingehend auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit und Eignung hinsichtlich der Beauftragung zu prüfen.
b) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so gelten die Waren und Gegenstände als genehmigt und mängelfrei.
3. Zahlung:
Die Rechnung ist binnen der im Auftrag genannten Frist und Währung zu zahlen. Die Frist beginnt am Tage des Datums der Rechnung. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weiteren Hinweis in Verzug.
Die gelieferten Waren/Filme dürfen bis zur völligen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie aller Nebenforderungen nicht verwendet oder veröffentlicht werden; diese bleiben solange im Eigentum von 8Hz, die weiter sämtliche Nutzungsrechte behält.
4. Haftung:
a) Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet 8Hz für eigene vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen sind jedoch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, sofern 8Hz, ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die vorstehende Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von 8Hz auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
b) Im Übrigen ist die Haftung von 8Hz ausgeschlossen.
c) Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen 8Hz ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht unverzüglich durch den Kunden angezeigt worden ist und dieser nicht unverzüglich 8Hz alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, die den Schaden belegen.
5. Schriftform:
Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Alle Vereinbarungen, die zwischen 8Hz und Kunde zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Änderungen dieses Vertrages und der im Auftrag genannten Daten und Leistungen bedürfen der Schriftform.
6. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand:
Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Berlin
II. Audio-/Videoproduktion / Eventplanung / Eventproduktion / Live-Streaming:
1. Änderungswünsche:
a) Änderungswünsche zu Produktionen (Filme, Schnitte, Produktionen, etc.) werden in Korrekturläufen erledigt; die Anzahl der im vereinbarten Preis inkludierten Korrekturläufe wird im Angebot festgelegt.
b) Änderungswünsche müssen in Textform und detailliert beschrieben bis 1 Woche nach Erhalt des Korrekturschnittes bei 8Hz eingehen, ansonsten gilt die Produktion als abgenommen.
2. Referenzen:
8Hz darf die entstandenen Arbeiten und Auszüge daraus inkl. Foto- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung auf ihren Webpräsenzen und auf Internetportalen (Social Media wie zB. Youtube, Vimeo, Facebook, LinkedIn) unentgeltlich inkl. Firmenlogo veröffentlichen.
3. Nutzungs- und Verwertungsrechte Dritter:
Der Kunde haftet für eventuelle Forderungen Dritter wenn er z.B. Bilder, Musik und andere Daten zur Produktion anliefert, an denen er die Rechte nicht besitzt. Der Kunde holt sämtliche Drehgenehmigungen und Rechte am Bild Dritter (bei z.B. Interviews) zur Veröffentlichung ein und haftet bei Verstößen gegen das Recht am eigenen Bild.
4. Beginn der Tätigkeiten:
Mit Auftragserteilung beginnt 8Hz, die Tätigkeiten gemäß des Auftrages vorzubereiten und eine Durchführung zu planen. Auf Grund den Entwicklungen nach der Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden Mangel an qualifiziertem AV- und Techniker-Personal werden umgehend nach Auftragserteilung sämtliches benötigte Personal und Material fest disponiert und eingeplant.
Daraus ergeben sich folgende Stornobedingungen für Live- und Eventproduktionen:
5. Stornierung / Vertragsbeendigung bei Eventplanung / Eventproduktion / Streaming:
a) Wird ein Auftrag vom Kunden aus einem nicht von 8Hz zu vertretenen Grund storniert, kann 8Hz ohne weiteren Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern:
30-21 Tage vor Veranstaltung/Mietbeginn/Beauftragung: Stornierung kostenlos
20-14 Tage vor Veranstaltung/Mietbeginn/Beauftragung: 35 % des Auftragswertes
13-7 Tage vor Veranstaltung/Mietbeginn/Beauftragung: 50 % des Auftragswertes
6-2 Tage vor Veranstaltung/Mietbeginn/Beauftragung: 80 % des Auftragswertes danach: 100 % des Auftragswertes b) Das gleiche gilt, wenn der Auftrag aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund von 8Hz vorzeitig beendet wird. c) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 6. Ausschluss der Gewährleistung bei Streamingevents: Für evtl. eingesetzte Streamingsoftware (z.B. Zoom, Webex, etc.) und die Stabilität des Netzwerks vor Ort (Upstream/Downstream), kann 8Hz keine Gewähleistung übernehmen. III. Vermietung von Geräten: 1. Sorgfaltspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, alle Geräte sorgfältig zu behandeln und ist insbesondere verpflichtet, diese vor Beschädigung oder Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. 2. Haftung und Versicherungspflicht des Kunden: a) Der Kunde haftet für die Vollständigkeit und die Funktionsfähigkeit der vermieteten Geräte und des Zubehörs von Übergabe bis Rückgabe und ist für diesen Zeitraum verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. b) Die Reparaturkosten eines vom Kunden zu vertretenen Schadens an den Mietgegenständen gehen zu Lasten des Kunden. c) Im Streitfall trägt der Kunde die Beweislast für ein fehlendes Verschulden. 3. Anzeigepflicht: a) Der Kunde ist verpflichtet, 8Hz unverzüglich alle während der Mietzeit auftretenden Schäden, Verluste oder Mängel anzuzeigen. Abschnitt I. Ziffer 2. gilt entsprechend. b) Im Falle eines Diebstahles hat der Kunde unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und uns zu benachrichtigen. 4. Verspätete Abnahme: Die Verspätete Abnahme der Mietgeräte durch den Mieter befreit diesen nicht von der Zahlungspflicht für die Dauer der vereinbarten Mietzeit. 5. Stornierung / Vertragsbeendigung bei Vermietung von Geräten: a) Wird ein Mietauftrag vom Kunden aus einem nicht von 8Hz zu vertretenen Grund storniert, kann 8Hz ohne weiteren Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern: 30-21 Tage vor Veranstaltung/Mietbeginn/Beauftragung: Stornierung kostenlos 20-14 Tage vor Veranstaltung/Mietbeginn/Beauftragung: 35 % des Auftragswertes 13-7 Tage vor Veranstaltung/Mietbeginn/Beauftragung: 50 % des Auftragswertes 6-2 Tage vor Veranstaltung/Mietbeginn/Beauftragung: 80 % des Auftragswertes danach: 100 % des Auftragswertes b) Das gleiche gilt, wenn der Auftrag aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund von 8Hz vorzeitig beendet wird. c) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 6. Verspätete Rückgabe: a) Bei verspäteter, beschädigter oder sonst wie vertragswidriger Rückgabe der Mietgegenstände hat der Kunde ungeachtet seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden einzustehen, die 8Hz dadurch erwachsen, dass die Nachvermietung gestört oder unmöglich gemacht wird. b) In jedem Fall ist jedoch für jeden über das vereinbarte Rückgabedatum hinausgehenden Tag die doppelte Tagesmiete zu entrichten. c) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8Hz | Inh. Thomas Fröhlich Berlin, Stand 01.09.2021